Eine Stellenanzeige ist der Text, den ein Lackierer, eine Mechatronikerin oder ein Serviceberater liest, bevor er oder sie zum ersten Mal von deinem Betrieb hört. Dieser Ratgeber zeigt, wie du eine Stellenanzeige schreibst, die nach deinem Betrieb klingt: vom Titel über die Aufgaben bis zur Bewerbung, mit den Regeln aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und einem Beispiel. Es geht hier um den Text. Wie eine bezahlte Kampagne für Bewerbungen aufgebaut wird, ist ein eigenes Thema. Die offene Stelle gehört als Anlass in deinen Redaktionsplan, mit mehreren Beiträgen rund um die Anzeige. Kurz vorweg: Eine Stellenanzeige hat sechs Teile, Einstieg, Aufgaben, Muss, Kann, euer Angebot und den Weg zur Bewerbung. Paragrafen verlinkt, Stand 30. Oktober 2026.
Stellenanzeige schreiben in sechs Teilen
Eine Anzeige, die man bis zum Ende liest, hat sechs Teile in fester Reihenfolge:
- Einstieg: zwei Sätze, wer ihr seid und warum die Stelle frei ist. Ehrlich, etwa „Unser Lackierer geht nach 30 Jahren in Rente“.
- Aufgaben: was die Person an einem normalen Tag tut, in Werkstattsprache.
- Muss: was sie wirklich mitbringen muss, höchstens vier Punkte.
- Kann: was schön wäre, aber kein Ausschluss ist.
- Was ihr bietet: Arbeitszeiten, Werkzeug, Weiterbildung, Team, nur was stimmt.
- Bewerbung: wie man sich meldet, mit Namen und Nummer.
Jeder Teil hat eine Aufgabe. Fehlt einer, bleibt eine Frage offen, und eine offene Frage ist ein Grund, nicht anzurufen.
Stellenanzeige schreiben: womit du anfängst
Bevor du die sechs Teile füllst, fang mit einem Arbeitstag an. Eine Vorlage hilft dabei wenig. Setz dich mit dem Menschen zusammen, der die Stelle heute ausfüllt oder zuletzt ausgefüllt hat, und lass ihn erzählen: Wann geht es los, was liegt morgens auf dem Tisch, mit wem arbeitet er, was ist anstrengend, was macht Spaß.
Daraus entsteht der Stoff für die Anzeige. Ein Bewerber will wissen, wie sich der Alltag bei dir anfühlt, nicht welche Eigenschaften du dir wünschst. „Teamfähig, belastbar, flexibel“ könnte über jeder Stelle stehen und sagt deshalb nichts. „Bei uns lackierst du an einem normalen Tag drei bis vier Teile, Smart Repair inklusive“ sagt viel, und es ist ein Satz, den nur dein Betrieb schreiben kann.
Kein Mitarbeiter da, der erzählen kann? Dann sprich es selbst ein, so wie du es einem Bekannten am Telefon erklären würdest.
Der Titel: der Beruf, wie Bewerber ihn suchen
Der Titel entscheidet, ob die Anzeige gefunden wird. Bewerber suchen nach Berufsbezeichnungen, nicht nach Wortspielen. „Kfz-Mechatroniker (m/w/d)“ wird gefunden, „Schrauber-Held gesucht“ nicht.
Nimm die gängige Berufsbezeichnung und ergänze, was die Stelle besonders macht: „Fahrzeuglackierer (m/w/d) mit Smart Repair“, „Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (m/w/d) für Unfallinstandsetzung“, „Serviceberater (m/w/d) im Autohaus“. Den Ort setzt du in die Anzeige, nicht unbedingt in den Titel, denn Jobportale zeigen ihn ohnehin daneben.
Der Zusatz (m/w/d) ist keine Pflichtformel aus dem Gesetz, aber ein klares Zeichen, dass die Stelle für alle Geschlechter offen ist. Wichtiger ist, dass der Rest des Textes das auch einlöst.
Aufgaben und Anforderungen aus der Arbeit ableiten
Die Aufgaben schreibst du in ganzen Sätzen mit „du“: „Du bereitest Teile vor, mischst Farbtöne nach Code und Messgerät und lackierst in unserer Kabine.“ Das liest sich wie ein Arbeitstag, nicht wie eine Liste.
Bei den Anforderungen trennst du streng. Muss ist nur, was die Arbeit zwingend verlangt: eine abgeschlossene Ausbildung als Fahrzeuglackierer, ein Führerschein, wenn Hol- und Bringdienst dazugehört. Alles andere ist Kann. Eine lange Muss-Liste schreckt genau die ab, die du suchst: gute Leute, die ehrlich prüfen, ob sie alles erfüllen.
Diese Trennung hat auch eine rechtliche Seite. Jede Anforderung, die aus der Arbeit kommt, lässt sich begründen. Eine, die auf die Person zielt, nicht. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Was das AGG verlangt, wenn du eine Stellenanzeige schreibst
§ 11 AGG sagt in einem Satz: Ein Arbeitsplatz darf nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden. § 7 Abs. 1 AGG verbietet, Beschäftigte wegen eines in § 1 genannten Grundes zu benachteiligen. Bewerber gelten dabei nach § 6 Abs. 1 AGG als Beschäftigte.
Die Gründe stehen in § 1 AGG: Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität. Eine Ausnahme regelt § 8 Abs. 1 AGG: Eine unterschiedliche Behandlung ist zulässig, wenn der Grund wegen der Art der Tätigkeit eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung ist, der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist. Ob sie greift, entscheidet der Einzelfall.
Das ist keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln am Text hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht oder eure Innung.
Wörter, die auf die Person zielen statt auf die Arbeit
Ein Fehler in der Stellenanzeige ist selten Absicht, eher eine alte Gewohnheit beim Formulieren. Die Tabelle hilft beim Gegenlesen:
| Statt | Besser | Warum |
|---|---|---|
| „junger Mechaniker“ | „Kfz-Mechatroniker (m/w/d)“ | Alter und Geschlecht sind Gründe aus § 1, § 7 verbietet die Benachteiligung |
| „bis 35 Jahre“ | streichen | schließt nach Alter aus, nicht nach Können |
| „Deutsch als Muttersprache“ | „Du erklärst Kunden an der Annahme auf Deutsch, was am Auto gemacht wird“ | beschreibt die Aufgabe, nicht die Herkunft |
| „Kollegin für den Empfang“ | „Empfang und Annahme (m/w/d)“ | spricht alle Geschlechter an |
Auch eine Anforderung, die neutral klingt, kann nach § 3 Abs. 2 AGG eine mittelbare Benachteiligung sein, wenn sie nicht durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel nicht angemessen und erforderlich sind. Für Sprachkenntnisse heißt das: so viel verlangen, wie die Aufgabe braucht, und es als Aufgabe beschreiben, etwa die Beratung an der Annahme.
Was gilt, wenn eine Anzeige zum Streitfall wird
Dann zählt jedes Wort. Nach § 22 AGG trägt der Betrieb die Beweislast, sobald ein Bewerber Indizien für eine Benachteiligung beweist. Eine benachteiligende Formulierung in der Anzeige kann ein solches Indiz sein. Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung regelt § 15 AGG, mit einer Frist von zwei Monaten zur schriftlichen Geltendmachung. Für den Betrieb heißt das praktisch: Bewahre die Anzeige in der veröffentlichten Fassung auf und halte fest, nach welchen Kriterien du ausgewählt hast. Eine Auswahl, die sich an den Anforderungen aus der Anzeige festmachen lässt, ist leichter zu erklären. Das ist keine Rechtsberatung.
Was du bietest: nur, was stimmt
Im Teil „Was wir bieten“ ist die Versuchung zum Schönfärben am größten. Obstkorb, flache Hierarchien, familiäres Umfeld: Solche Sätze passen auf jeden Betrieb und überzeugen deshalb niemanden. Schreib stattdessen auf, was ein Bewerber am ersten Arbeitstag nachprüfen kann.
Gute Angaben sind konkret: Arbeitszeiten mit Uhrzeit, ob es Samstagsarbeit gibt, welches Werkzeug gestellt wird, welche Schulungen bezahlt werden, wie weit der Betrieb vom nächsten Bahnhof liegt. Alles, was in der Anzeige steht, wird im Vorstellungsgespräch abgefragt. Was dort nicht hält, kostet dich den Bewerber spätestens in der Probezeit.
Gehalt in der Anzeige: was die EU vorsieht
Ein Gehalt nennst du am besten als Spanne, dann weiß der Bewerber vor dem ersten Anruf, ob die Stelle für ihn in Frage kommt. Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz (EU) 2023/970 sieht vor, dass Bewerber früh Angaben zum Einstiegsgehalt oder seiner Spanne bekommen, etwa in der Anzeige. Die Frist zur Umsetzung in deutsches Recht endete am 7. Juni 2026. Nach dem Bericht der Haufe-Redaktion vom 1. Juni 2026 plant die Bundesregierung das Inkrafttreten für Anfang 2027. Prüf den aktuellen Stand, bevor du die Anzeige veröffentlichst. Das ist keine Rechtsberatung.
Die Bewerbung leicht machen
Ein Fahrzeuglackierer, der gerade in einem anderen Betrieb arbeitet, schreibt ungern am Feierabend ein Anschreiben. Ein Anruf oder eine Nachricht ist für ihn der kürzere Weg. Deshalb gehört an das Ende der Anzeige ein einfacher Weg: ein Name, eine Handynummer für Anruf und WhatsApp, eine Mailadresse. Lebenslauf reicht, Anschreiben optional.
Sag auch, was danach passiert: „Wir melden uns innerhalb von zwei Arbeitstagen und laden dich zum Probearbeiten ein.“ Das nimmt die Unsicherheit, ob jemand die Nachricht überhaupt liest. Halte die Zusage dann auch ein. Bevor jemand anruft, kann er nachlesen, wie dein Betrieb nach außen auftritt, auch in den Google-Bewertungen und in euren Antworten darauf. Wie solche Antworten klingen sollten, steht im Ratgeber Auf Google-Bewertungen antworten.
Ein Beispiel aus der Lackiererei
Der Betrieb ist erfunden, der Aufbau ist übertragbar.
- Titel: Fahrzeuglackierer (m/w/d) mit Smart Repair, Vollzeit
- Einstieg: Unser Lackierer geht im Frühjahr in Rente. Wir suchen jemanden, der seine Kabine übernimmt.
- Dein Tag: Du bereitest Teile vor, mischst Farbtöne und lackierst Unfallschäden von Pkw und Transportern. Kleine Schäden machst du per Spot Repair.
- Das musst du mitbringen: eine abgeschlossene Ausbildung als Fahrzeuglackierer.
- Das wäre schön: Erfahrung mit Wasserbasislack, Führerschein Klasse B.
- Das bekommst du: Montag bis Freitag [eure Arbeitszeiten], [Samstag ja oder nein], eigene Kabine, [welche Schulungen ihr bezahlt].
- Bewerbung: Anruf oder WhatsApp an Name und Handynummer des Ansprechpartners. Wir melden uns innerhalb von zwei Arbeitstagen.
Die Klammern füllst du mit dem, was in deinem Betrieb wirklich gilt. Kein Satz zielt auf Alter, Herkunft oder Geschlecht.
Eine Stellenanzeige mit KI schreiben
Wir bauen bei Smoke and Luck ein Team aus KI-Agenten für Kfz-Betriebe. Für eine offene Stelle reicht eine Sprachnachricht des Chefs: wie der Tag aussieht, was der Betrieb bietet. Die Agenten machen daraus einen Entwurf der Stellenanzeige im Ton deines Betriebs. Bei uns schaut danach ein Mensch aus der Kfz-Branche auf Fachbegriffe und Ton. Ob Aufgaben, Arbeitszeiten und Angebote stimmen und ob ein Wort auf die Person statt auf die Arbeit zielt, prüfst du als Betrieb vor der Freigabe, die Tabelle oben hilft dabei. Raus geht die Anzeige erst nach deinem Ja.
Was dabei für Bilder gilt, steht im Ratgeber KI-Werbung. Wie aus der Anzeige ein Beitrag mit Video wird, zeigt der Social-Media-Redaktionsplan, und welche Motive als bezahlte Anzeige tragen, die Instagram-Werbung. Ob Recruiting bei dir das erste Feld wäre, zeigt der Marketing-Check.
Häufige Fragen
Was muss in einer Stellenanzeige stehen?
Eine feste Pflichtliste nennt das Gesetz nicht. Inhaltlich gehören hinein: der Beruf, der Ort, die Aufgaben, die Anforderungen getrennt nach Muss und Kann, was der Betrieb bietet und wie man sich bewirbt. Rechtlich gilt § 11 AGG: Die Ausschreibung darf nicht gegen das Benachteiligungsverbot aus § 7 Abs. 1 AGG verstoßen. Das ist keine Rechtsberatung.
Muss in jeder Stellenanzeige (m/w/d) stehen?
Das AGG schreibt keine bestimmte Formel vor. Es verlangt, dass die Stelle niemanden wegen des Geschlechts oder eines anderen Grundes aus § 1 AGG benachteiligt. Der Zusatz (m/w/d) ist ein üblicher Weg, das im Titel deutlich zu machen. Wichtiger ist, dass auch der übrige Text alle anspricht. Das ist keine Rechtsberatung.
Was passiert, wenn eine Stellenanzeige gegen das AGG verstößt?
Eine benachteiligende Ausschreibung kann ein Indiz sein, das nach § 22 AGG die Beweislast umkehrt. Abgelehnte Bewerber können dann Schadensersatz oder Entschädigung nach § 15 AGG verlangen. Bei einer Nichteinstellung ist die Entschädigung auf drei Monatsgehälter begrenzt, wenn die Person auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre. Das ist keine Rechtsberatung.
Darf ich eine Stellenanzeige mit KI schreiben?
Ja, für den Text ist das kein Problem. Lies den Entwurf aber gegen deinen Betrieb: Stimmen Aufgaben, Arbeitszeiten und Angebote? Und prüfe, ob die KI Wörter eingebaut hat, die auf Alter, Geschlecht oder Herkunft zielen. Für Bilder in der Anzeige nimm Fotos aus dem echten Betrieb.
Quellen
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 1 Ziel des Gesetzes, abgerufen am
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 3 Begriffsbestimmungen (mittelbare Benachteiligung), abgerufen am
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 6 Persönlicher Anwendungsbereich, abgerufen am
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 7 Benachteiligungsverbot, abgerufen am
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen, abgerufen am
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 11 Ausschreibung, abgerufen am
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 15 Entschädigung und Schadensersatz, abgerufen am
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, § 22 Beweislast, abgerufen am
- Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz, EUR-Lex, abgerufen am
- Haufe, Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie verzögert sich (1. Juni 2026), abgerufen am
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