Drei Ein-Sterne-Bewertungen an einem Wochenende, keine davon passt zu einem Auftrag, und eine erwähnt einen Reifenwechsel, obwohl ihr nur lackiert. So beginnt für viele Betriebe die Frage nach Fake-Bewertungen. Es gibt sie in zwei Richtungen: gegen euch, von Leuten, die nie Kunde waren, und für einen Betrieb, von Leuten, die nie Kunde waren. Diese Seite zeigt, woran ihr Fake-Bewertungen erkennt, wie ihr sie meldet, was bei einer Erpressung zu tun ist und welche Regeln für euch selbst gelten, auch für Bewertungen auf der eigenen Website. Der Rahmen steht in der Säule Auf Google-Bewertungen antworten. Stand der Quellen: 30. Oktober 2026. Das ist keine Rechtsberatung.
Was als Fake-Bewertung gilt
Google spricht in den Inhaltsrichtlinien von gefälschten Interaktionen. Dazu zählen Inhalte, die nicht auf realen Erfahrungen beruhen, Rezensionen, für die bezahlt wurde, und Inhalte, die über mehrere Konten einer Person oder auf Anfrage einer Person veröffentlicht wurden. Händlern und Nutzern ist außerdem verboten, Inhalte über einen Mitbewerber zu veröffentlichen, um seinem Ruf zu schaden.
Dazu kommt der Interessenkonflikt: Bewertungen von aktuellen oder früheren Mitarbeitern, Vertragspartnern, Verwandten oder Mitbewerbern zählt Google zu den manipulierten Bewertungen.
Das UWG verwendet einen eigenen Begriff. Im Anhang heißt Nummer 23c „gefälschte Verbraucherbewertungen“. Gemeint ist dort die Seite des Unternehmens, das sie übermittelt oder beauftragt.
Fake-Bewertungen erkennen: Hinweise aus dem eigenen Betrieb
Von außen lässt sich eine Fälschung selten beweisen. Ihr habt aber etwas, das Google nicht hat: eure Auftragsdaten. Prüft eine verdächtige Bewertung gegen diese Fragen:
- Gibt es einen Auftrag? Datum, Fahrzeug und beschriebene Arbeit im Werkstattprogramm oder im Dealer-Management-System suchen.
- Passt die Leistung? Eine Bewertung über Reifeneinlagerung bei einem reinen Lackierbetrieb ist ein deutlicher Hinweis.
- Passt der Ort? Verwechslungen mit einem Betrieb ähnlichen Namens in der Nachbarstadt kommen vor.
- Wie sieht das Profil des Verfassers aus? Viele Bewertungen von Betrieben derselben Branche an einem Tag sind auffällig.
- Wie ist das Muster? Mehrere schlechte Bewertungen in kurzer Zeit nach langer Ruhe.
Ein einzelner Hinweis beweist nichts. Kunden schreiben manchmal unter einem anderen Namen, als sie bei euch angegeben haben. Mehrere Hinweise zusammen sind ein Grund, die Bewertung zu melden.
Fake-Bewertungen bei Google melden
Gemeldet wird im Unternehmensprofil über „Rezensionen lesen“ und „Melden“ oder im Tool zum Verwalten von Bewertungen. Wählt als Grund den Verstoß, der am besten passt, bei Fake-Bewertungen meist den Interessenkonflikt oder Spam. Google prüft nach eigenen Angaben in der Regel mehrere Tage und erlaubt nach einer Ablehnung einmal einen Einspruch.
Haltet für diesen Einspruch fest, was ihr im eigenen Betrieb geprüft habt: dass es zu Datum und Fahrzeug keinen Auftrag gibt, welche Leistung beschrieben wird und warum sie bei euch nicht vorkommt. Kundendaten gehören nicht in die Meldung, nur die Begründung. Wie Meldung, Einspruch und rechtlicher Antrag im Einzelnen ablaufen, zeigt der Ratgeber Google-Bewertung löschen.
Wenn plötzlich viele schlechte Bewertungen kommen
Eine Welle von Ein- und Zwei-Sterne-Bewertungen in wenigen Tagen kann eine Erpressung sein. Google beschreibt die Masche auf einer eigenen Hilfeseite zu Erpressungsversuchen: Erst kommen die schlechten Bewertungen, dann verlangt jemand Geld, Waren oder Dienstleistungen dafür, dass sie wieder verschwinden.
Googles Rat ist eindeutig:
- Nicht zahlen und nicht verhandeln. Die Erpressung kann weitergehen, und ob die Bewertungen danach verschwinden, ist nicht sicher.
- Beweise sofort sichern. Screenshots aller Nachrichten mit Datum, Uhrzeit und Absender, egal ob Mail, WhatsApp oder Telegram.
- Links zu allen verdächtigen Bewertungen sammeln.
- Über Googles Formular für Erpressungsversuche melden, mit Zeitpunkt der ersten Bewertung und der ersten Forderung.
Ob ihr zusätzlich Anzeige erstattet, besprecht ihr am besten mit einem Anwalt.
Fake-Bewertungen von einem Mitbewerber
In einem engen regionalen Markt liegt der Verdacht nahe, wenn die schlechten Bewertungen kommen, kurz nachdem ein anderer Betrieb um die Ecke eröffnet hat. Beweisen lässt sich das selten. Google untersagt Bewertungen von Mitbewerbern, sie fallen unter Interessenkonflikt und unter das Verbot, dem Ruf eines anderen Unternehmens zu schaden.
Das UWG schützt Mitbewerber in § 4: Unlauter handelt danach unter anderem, wer die Dienstleistungen eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft (Nr. 1) oder über dessen Unternehmen Tatsachen verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb zu schädigen, sofern sie nicht erweislich wahr sind (Nr. 2). § 4 schützt Mitbewerber vor Mitbewerbern. Für die Bewertung eines gewöhnlichen Kunden passt er nicht. Ob ein Fall darunter fällt und ob sich der Verfasser ermitteln lässt, kann nur ein Anwalt beurteilen. Das ist keine Rechtsberatung.
Öffentlich bleibt ihr ruhig. Ein Verdacht gegen einen Mitbewerber gehört nicht in eine Antwort bei Google.
Fake-Bewertungen für den eigenen Betrieb: warum nicht
Die andere Richtung ist schnell erzählt. Wer gefälschte Bewertungen für den eigenen Betrieb übermittelt oder beauftragt, handelt gegenüber Verbrauchern nach Nummer 23c des UWG-Anhangs stets unzulässig. Google entfernt solche Bewertungen und kann das Profil einschränken, bis hin zu einem Warnhinweis, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden.
Seit Textwerkzeuge mit KI jedem zur Verfügung stehen, ist eine Fälschung schneller geschrieben als früher. Ein Text, den eine KI für einen erfundenen Kunden erzeugt, bleibt eine gefälschte Bewertung, egal wie echt er klingt. Wo KI im Marketing offen eingesetzt werden darf und was dabei gekennzeichnet werden muss, steht im Ratgeber KI-Werbung. Warum auch belohnte Bewertungen echter Kunden nicht tragen, zeigt der Ratgeber Google-Bewertungen kaufen.
Bewertungen auf der eigenen Website zeigen
Viele Betriebe binden ihre Google-Bewertungen auf der Website ein, als Laufband oder als Kasten mit Sternen. Dafür gelten zwei Regeln aus dem UWG.
Nach § 5b Abs. 3 UWG gilt als wesentliche Information, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt oder erworben haben.
Und Nummer 23b des Anhangs verbietet die Behauptung, Bewertungen stammten von echten Kunden, ohne dass angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden. Schreibt also nicht „Echte Bewertungen unserer Kunden“ über das Laufband, wenn ihr nichts prüft. „Aus Google übernommen“ allein beantwortet nicht, ob und wie geprüft wird. Ein Muster mit Platzhalter: „Diese Bewertungen stammen aus unserem Google-Unternehmensprofil. [Ob und wie wir prüfen, dass sie von Kunden stammen, die bei uns waren.]“ Prüft ihr nicht selbst, gehört genau das in den Platzhalter. Das ist keine Rechtsberatung.
Öffentlich antworten auf eine vermutete Fake-Bewertung
Auch eine Bewertung, die ihr für gefälscht haltet, bekommt eine Antwort, solange sie online ist. Leser sehen sonst nur den Vorwurf. Die Antwort sagt, was ihr wisst, und nicht mehr. Ein Beispiel mit Platzhaltern:
„Hallo [Name], wir haben Ihre Beschreibung mit unseren Aufträgen abgeglichen und finden keinen passenden Vorgang. Reifenwechsel bieten wir auch nicht an. Falls es doch um einen Termin bei uns ging, rufen Sie uns bitte unter [Telefonnummer] an, dann klären wir das. [Vorname], [Betrieb]“
Kein „Fake“, keine Vermutung über den Verfasser, keine Andeutung über Mitbewerber. Wer mitliest, erkennt an so einer Antwort, dass der Betrieb sauber prüft. Weitere Mustertexte stehen im Ratgeber Auf eine negative Bewertung antworten.
Beispiele aus drei Betrieben
Die Fälle sind ausgedacht, keine Kunden von uns.
- Freie Werkstatt: Eine Bewertung lobt einen Ölwechsel überschwänglich und nennt einen Mitarbeiter mit vollem Namen. Der Verfasser ist der Neffe des Inhabers. Das ist ein Interessenkonflikt, und der Betrieb bittet ihn, die Bewertung zu löschen.
- Karosserie und Lack: Vier Ein-Sterne-Bewertungen in zwei Tagen, keine passt zu einem Auftrag, danach kommt eine Mail mit einer Geldforderung. Der Betrieb zahlt nicht, sichert die Mail und meldet über das Erpressungsformular.
- Autohaus: Eine Bewertung beschwert sich über einen Leihwagen, das Autohaus verleiht aber keine. Der Abgleich zeigt, dass ein Händler gleichen Namens in der Nachbarstadt gemeint war. Antwort mit Hinweis auf die Verwechslung, dann Meldung.
KI-Agenten bei verdächtigen Bewertungen
Bei Fake-Bewertungen zählt, schnell zu sehen, dass etwas nicht stimmt, und ruhig zu antworten. Bei Betrieben, für die wir arbeiten, bereiten KI-Agenten zu jeder neuen Bewertung einen Antwortentwurf vor, auch zu der, die ihr für unecht haltet. Bei uns sieht ihn zuerst jemand, der Kfz-Betriebe von innen kennt, und erst nach deiner Freigabe erscheint er bei Google. Den Abgleich mit euren Aufträgen und die Meldung macht ihr selbst. Wie das für deinen Betrieb aussehen könnte, besprechen wir im Gespräch.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich eine Fake-Bewertung bei Google?
Sicher erkennen lässt sie sich von außen selten. Hinweise sind: kein passender Auftrag im Werkstattprogramm, eine Leistung, die der Betrieb nicht anbietet, ein Profil, das viele Betriebe derselben Branche am selben Tag bewertet hat, oder viele schlechte Bewertungen in kurzer Zeit. Ein einzelner Hinweis ist kein Beweis, mehrere zusammen sind ein Grund zu melden.
Darf ich öffentlich schreiben, dass eine Bewertung gefälscht ist?
Davon raten wir ab, solange du es nicht belegen kannst. Irrst du dich, steht unter der Bewertung eines echten Kunden ein Vorwurf. Sicherer ist eine Antwort, die nur sagt, was du weißt: dass ihr zu der Beschreibung keinen Vorgang findet, verbunden mit der Bitte um Kontakt. Die Meldung an Google läuft parallel.
Ist eine KI-geschriebene Bewertung eine Fake-Bewertung?
Zu KI-Hilfe beim Schreiben sagt Googles Richtlinie nichts Eigenes. Maßgeblich ist dort, ob eine tatsächliche Erfahrung dahintersteht. Erzeugt ein Betrieb Texte für Kunden, die es nie gab, fehlt diese Erfahrung, und die Bewertung ist gefälscht, wie gut sie auch formuliert ist.
Was passiert mit einem Betrieb, der selbst Fake-Bewertungen einsetzt?
Google entfernt die Bewertungen und kann das Unternehmensprofil einschränken: zeitweise keine neuen Bewertungen, bestehende ausgeblendet oder ein Warnhinweis, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden. Nach dem UWG können Mitbewerber, Verbände und Kammern auf Unterlassung klagen. Das ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Google Maps: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte, abgerufen am
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Erpressungsversuche mit negativen Rezensionen melden, abgerufen am
- Google Unternehmensprofil-Hilfe: Einschränkungen von Unternehmensprofilen bei Richtlinienverstößen, abgerufen am
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Anhang zu § 3 Abs. 3 (Nr. 23b und 23c), abgerufen am
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 4 Mitbewerberschutz, abgerufen am
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 5b Wesentliche Informationen, abgerufen am
Stand: